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Virtuelles Staging: Was digital möglich ist und wo die Kennzeichnung beginnt

Virtuelles Staging bedeutet, dass leere Räume nicht real, sondern im Foto digital möbliert werden. Der Aufwand ist geringer als bei einer echten Einrichtung, weil weder Möbel transportiert noch aufgebaut oder zurückgeführt werden. Damit es seriös bleibt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Die Bilder sind klar als virtuell möbliert gekennzeichnet, die Darstellung ist realistisch, und am Bauzustand wird nichts verändert. Fehlt eine davon, wird aus einer Präsentationshilfe eine Irreführung.

Wofür es sich eignet

Der klassische Fall ist die leere Wohnung, bei der eine reale Einrichtung nicht im Verhältnis stünde. Ein Foto mit digital eingesetzten Möbeln gibt dem Auge den Maßstab, der in einem leeren Raum fehlt, und beantwortet die Frage, wie der Raum genutzt werden kann.

Nützlich ist es außerdem, wenn mehrere Nutzungen denkbar sind. Ein Zimmer lässt sich in einer Variante als Arbeitszimmer und in einer anderen als Kinderzimmer zeigen. Das ist ehrlich, solange erkennbar bleibt, dass es sich um Vorschläge handelt und nicht um den Ist-Zustand.

Auch bei Objekten, die noch bewohnt sind, wird es eingesetzt, um vorhandene Einrichtung digital zu ersetzen. Hier ist besondere Sorgfalt nötig, denn der Übergang zwischen dem realen und dem eingefügten Teil des Bildes muss klar bleiben.

Die Kennzeichnung ist keine Formsache

Wenn ein Bild möbliert aussieht, aber der Raum leer ist, muss das dranstehen. Und zwar so, dass es gesehen wird: am Bild selbst, nicht in einer Fußnote am Ende des Exposés. Ein Hinweis, den man suchen muss, ist keiner.

Der Grund ist einfach. Menschen entscheiden anhand der Bilder, ob sie einen Termin vereinbaren. Wer mit der Erwartung einer eingerichteten Wohnung kommt und in einem leeren Raum steht, fühlt sich getäuscht, und zwar zu Recht. Dieses Vertrauen bekommt man im selben Termin nicht zurück.

Sinnvoll ist zusätzlich, das unbearbeitete Foto mitzuliefern. Ein Bilderpaar aus leerem und virtuell möbliertem Raum nimmt der Sache jede Ambivalenz: Der Interessent sieht den Zustand und den Vorschlag nebeneinander und kann beides einordnen.

Realistisch heißt maßstabsgetreu

Die zweite Bedingung betrifft den Inhalt der Bilder. Digitale Möbel unterliegen keinen physikalischen Grenzen, und genau darin liegt die Gefahr. Ein Sofa, das im echten Raum nie Platz hätte, lässt sich im Bild mühelos einsetzen.

Ein virtuell möbliertes Foto darf keine Raumwirkung vortäuschen, die die Immobilie nicht hergibt. Die eingesetzten Möbel müssen in realistischen Maßen an Stellen stehen, an denen sie real stehen könnten, mit Abständen, die begehbar sind. Ein Raum, der auf dem Bild großzügig möbliert ist und vor Ort kaum ein Bett fasst, ist falsch dargestellt, auch wenn ein Hinweis auf die virtuelle Möblierung darunter steht. Der Hinweis erklärt, dass die Möbel nicht echt sind, nicht dass der Raum kleiner ist.

Dasselbe gilt für alles außerhalb der Fenster. Ein Ausblick, der digital ersetzt oder verschönert wird, ist eine falsche Angabe über die Lage.

Am Bauzustand wird nichts verändert

Die dritte Bedingung ist die wichtigste. Virtuelles Staging setzt Möbel ein. Es entfernt nichts, was zur Immobilie gehört.

  • Risse, Flecken und Schäden bleiben im Bild
  • Fassaden und Fenster werden nicht digital erneuert
  • Der Ausblick bleibt der tatsächliche
  • Böden und Wände werden nicht ausgetauscht
  • Möbel werden nicht vor Schadstellen platziert

Der letzte Punkt ist der subtilste. Wenn ein digital eingesetzter Schrank ausgerechnet dort steht, wo im leeren Raum ein Feuchtigkeitsfleck war, ist das kein Zufall und kein Staging. Bekannte Mängel gehören offengelegt, unabhängig davon, ob ein Bild real oder bearbeitet ist. Bei Fragen dazu, was Sie angeben müssen, hilft rechtliche Beratung weiter.

Was es nicht ersetzt

Virtuelles Staging wirkt auf die Fotos und damit auf den ersten Kontakt. Bei der Besichtigung steht der Interessent dann in einem leeren Raum, mit allen Nachteilen: kein Maßstab, Hall, kühle Wirkung. Der Effekt endet an der Wohnungstür.

Deshalb ist es kein Ersatz, sondern eine andere Maßnahme mit anderer Reichweite. Ob sie im konkreten Fall genügt, hängt vom Objekt, von der Nachfrage und davon ab, wie gut sich der Raum vor Ort selbst erklärt.

Eine Kombination ist möglich und oft sinnvoll: reale Möblierung in den Räumen, die die Entscheidung tragen, virtuelle Vorschläge für die übrigen. Auch dann gilt die Kennzeichnung, und zwar für jedes einzelne Bild. Ein Bildersatz, in dem echte und virtuell möblierte Aufnahmen ununterscheidbar gemischt sind, ist die ungünstigste aller Varianten, weil der Interessent bei keinem Bild weiß, woran er ist.

Die Erwartung bei der Besichtigung

Wenn Sie virtuell arbeiten, bereiten Sie den Termin darauf vor. Interessenten sollten wissen, dass sie eine leere Wohnung betreten, bevor sie davor stehen. Ein Hinweis bei der Terminvereinbarung kostet nichts und verhindert den Moment der Überraschung.

Hilfreich ist außerdem, die virtuell möblierten Bilder zum Termin mitzubringen, zusammen mit einem Grundriss. Dann lässt sich im Raum zeigen, wo das gezeigte Sofa stünde und wie viel Platz daneben bliebe. Aus einem Verdacht auf Schönfärberei wird so ein nachvollziehbarer Vorschlag.

Fazit

Virtuelles Staging ist ein legitimes Werkzeug, wenn es kenntlich, maßstabsgerecht und ohne Eingriff in den Bauzustand eingesetzt wird. Kennzeichnung gehört ans Bild, Möbel in realistische Maße, Schäden bleiben sichtbar. Wer diese Linie hält, hilft Interessenten beim Verstehen. Wer sie überschreitet, produziert eine Enttäuschung mit Ansage.

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