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Möbelmiete beim Home Staging: Wie die Einrichtung auf Zeit funktioniert

Die Einrichtung beim Staging gehört in aller Regel nicht Ihnen und bleibt auch nicht in der Immobilie. Sie wird für die Dauer der Vermarktung gemietet, angeliefert, aufgebaut und nach Abschluss wieder abgebaut. Für Sie sind vier Punkte entscheidend: Wie lange läuft der Mietzeitraum, wie funktioniert eine Verlängerung, wer haftet bei Beschädigung, und ist der Rückbau enthalten. Wer das vorher klärt, vermeidet die typischen Überraschungen.

Warum gemietet und nicht gekauft wird

Die Möbel erfüllen einen Zweck auf Zeit. Sie sollen zeigen, wie ein Raum genutzt werden kann, und danach verschwinden sie. Kaufen wäre für einen einzelnen Vermarktungszeitraum unwirtschaftlich, und Sie säßen anschließend auf einer Einrichtung, die Sie nicht brauchen.

Dazu kommt ein praktischer Aspekt: Staging-Möbel sind auf ihre Aufgabe hin ausgesucht. Sie sind oft leichter, zerlegbar und in Maßen gefertigt, die sich gut fotografieren lassen. Das sind Eigenschaften, die im Alltag zweitrangig wären, für die Präsentation aber zählen.

Was der Mietzeitraum bedeutet

Vereinbart wird ein Zeitraum, in dem die Möbel in der Immobilie stehen. Läuft die Vermarktung länger, wird verlängert. Genau hier entstehen die meisten Diskussionen, deshalb sollte im Vertrag stehen, wie lange die Grundlaufzeit ist, in welchen Schritten verlängert wird, bis wann Sie das mitteilen müssen und was passiert, wenn Sie es versäumen.

Ebenso wichtig: Was gilt, wenn schneller verkauft wird als geplant? Manche Verträge sehen eine Mindestlaufzeit vor. Das ist nicht unfair, denn Anlieferung und Aufbau fallen unabhängig von der Dauer an. Sie sollten es nur wissen, bevor Sie unterschreiben.

  • Grundlaufzeit und Verlängerungsschritte
  • Frist für die Mitteilung einer Verlängerung
  • Regelung bei vorzeitigem Abschluss
  • Wer haftet für Beschädigung und Diebstahl
  • Ist der Rückbau im Preis enthalten
  • Zustand der Immobilie bei Rückgabe

Haftung während der Standzeit

Die Möbel stehen in Ihrer Immobilie, und dort finden Besichtigungen mit fremden Menschen statt. Was passiert, wenn etwas beschädigt wird oder verschwindet? Das ist keine theoretische Frage, und die Antwort steht im Vertrag.

Klären Sie, ob und wie Sie versichert sind, wer im Schadensfall wem gegenüber haftet und ob Ihre bestehende Versicherung fremdes Eigentum in Ihrer Immobilie überhaupt umfasst. Das ist ein Punkt, den Sie mit Ihrem Versicherer besprechen sollten und nicht mit dem Stager. Bei Unklarheiten über die vertragliche Verteilung hilft rechtliche Beratung.

Der Bezug zur Realität der Immobilie

Ein Punkt, der über Vertragsdetails hinausgeht: Die gemieteten Möbel müssen zum Raum passen, und zwar in ihren tatsächlichen Maßen. Es ist verlockend, einen kleinen Raum mit kleinen Möbeln freundlicher aussehen zu lassen. Das Ergebnis ist irreführend, denn wer einzieht, stellt normale Möbel hinein und stellt fest, dass es eng wird.

Ehrlich möbliert heißt: Was im Raum steht, könnte dort auch wirklich stehen. Ein Zimmer, in dem nur ein Einzelbett Platz hat, wird mit einem Einzelbett gezeigt. Das ist weniger schmeichelhaft, aber es hält der Besichtigung stand. Und es gilt genauso, dass Möbel nichts verdecken dürfen, was zur Immobilie gehört. Ein Schrank, der vor einer Schadstelle steht, ist keine Einrichtungsentscheidung. Bekannte Mängel gehören offengelegt, unabhängig davon, wie ein Raum möbliert ist.

Was Interessenten wissen müssen

Die Einrichtung wird nicht mitverkauft, und das muss klar sein. Wenn jemand annimmt, das Sofa gehöre zur Wohnung, entsteht eine Erwartung, die am Übergabetag platzt. Deshalb gehört in die Vermarktungsunterlagen der Hinweis, dass die gezeigte Möblierung der Präsentation dient.

Gelegentlich fragen Interessenten, ob sie Einzelstücke übernehmen können. Das ist grundsätzlich möglich, aber es ist eine Frage an den Eigentümer der Möbel, nicht an Sie. Verweisen Sie freundlich weiter, statt Zusagen zu machen, die Sie nicht halten können.

Praktische Voraussetzungen im Objekt

Die Möbel müssen in die Immobilie hineinkommen, und das ist bei Altbauten mit engen Treppenhäusern nicht selbstverständlich. Treppenbreite, Wendelungen, Aufzug, Türmaße und die Halteerlaubnis vor dem Haus bestimmen mit, was überhaupt möglich ist und wie aufwendig die Anlieferung wird.

Klären Sie das früh, am besten beim Ortstermin. Ein Konzept, das ein großes Sofa vorsieht, das nicht durchs Treppenhaus passt, muss am Liefertag geändert werden, und dann unter Zeitdruck. Erfahrene Anbieter fragen von sich aus danach und wählen zerlegbare Möbel, wo der Zugang schwierig ist.

Fazit

Möbelmiete ist ein einfaches Prinzip mit einigen Details, die zählen: Laufzeit, Verlängerung, Haftung, Rückbau. Klären Sie diese vier Punkte schriftlich, bevor der erste Lieferwagen kommt. Und achten Sie darauf, dass die Möbel den Raum realistisch zeigen, statt ihn größer erscheinen zu lassen, als er ist. Was bei der Besichtigung auffliegt, hat vorher niemandem genützt.

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